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   BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72   

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BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72 (https://dejure.org/1974,1787)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1974 - 3 AZR 488/72 (https://dejure.org/1974,1787)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 (https://dejure.org/1974,1787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewerbung - Probefahrt mit Möbelwagen - Grobe Fahrlässigkeit - Schaden durch unsachgemäße Fahrweise - Haftung des Bewerbers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 1137
  • DB 1974, 779
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71

    Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände - Arbeitnehmer - Schadenszufügung

    Auszug aus BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72
    Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Schädiger das außer acht: läßt, was in der gegebenen Situation jedem einleuchtet (vgl. BAG 7, 290 [300] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe]; Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - [demnächst] AP N r .69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe] mit Anm. von Hanau in SAE 1973 9 BAG AP Nr. 70 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 2 der Gründe] mit Anm. von Beuthien; Urteil vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - [demnächst] AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 der Gründe]).

    Deshalb muß er sich die ihm bekannte mangelnde Fahrpraxis des Arbeitnehmers entgegenhalten lassen, soweit ein vom Arbeitnehmer verursachter Schaden auf einen typischen Anfängerfehler zurückzuführen ist (Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen]).

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 223/71

    Haftung des Arbeitnehmers - Unfall - Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände -

    Auszug aus BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72
    Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Schädiger das außer acht: läßt, was in der gegebenen Situation jedem einleuchtet (vgl. BAG 7, 290 [300] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe]; Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - [demnächst] AP N r .69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe] mit Anm. von Hanau in SAE 1973 9 BAG AP Nr. 70 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 2 der Gründe] mit Anm. von Beuthien; Urteil vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - [demnächst] AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 der Gründe]).

    Wegen des auf die Schadensherbeiführung abstellenden Begriffs der groben Fahrlässigkeit sind nur diejenigen subjektiven Umstände entscheidend, die mit dem Unfall selbst Zusammenhängen und geeignet sind, auf ihn selbst einzuwirken; zu diesen Umständen gehört auch mangeln de Erfahrung (BAG AP Nr. 70 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 2 b der Gründe]).

  • BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 35/71

    Probefahrten - Haftungserleichterung

    Auszug aus BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72
    Er ist vor Schadenersatzansprüchen des Erprobenden deshalb hinreichend geschützt, weil er nur bei Verschulden haftet (vgl. im Ergebnis ebenso BGH NJW 1972, 1363 [164 zu I a.E.]).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Grundsätzlich vermindert mangelnde Fahrpraxis nicht die Sorgfaltspflichten, sondern erhöht die an diese zu stellenden Anforderungen (BAG 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 74 = EzA BGB § 611 Gefahrengeneigte Arbeit Nr. 11, zu I 4 der Gründe).
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat angenommen, daß ein Arbeitnehmer trotz grober Fahrlässigkeit nicht voll haftet, wenn der Arbeitgeber sich sein eigenes Verhalten, das das Betriebsrisiko erhöht hat, entgegenhalten lassen muß; der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer angewiesen, einen schweren Wagen zu benutzen, mit dem der Arbeitnehmer nicht hinreichend vertraut war (vgl. Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, vgl. auch Urteil vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14

    Arbeitnehmerhaftung - Kassenfehlbestände

    Das BAG (GS 25.09.1957 AP Nr. 3 zu §§ 898, 899 RVO; 21.01.1974 AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ist zunächst davon ausgegangen, dass - lediglich - für die sog. gefahr- oder schadensgeneigte Arbeit eine Haftungsbeschränkung erforderlich ist.
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Der Arbeitgeber muß sich sein eigenes Verhalten entgegenhalten lassen, das dazu geführt hat, das Betriebsrisiko zu erhöhen (vgl. BAG Urteile vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 5 der Gründe, vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2 der Gründe, und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 4 b der Gründe); diese Grundsätze gelten auch bei entsprechender Anwendung des § 254 BGB gegenüber dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz.
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

    Das Verhalten eines Berufskraftfahrers ist dann als grob fahrlässig zu werten, wenn die Umstände des Unfalles Anhaltspunkte dafür hergeben, die die Annahme rechtfertigen, der Arbeitnehmer habe die ihm als Verkehrsteilnehmer obliegende Sorgfaltspflicht in einem ungewöhnlich hohen Grade verletzt und eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung begangen, die das gewöhnliche, nach § 276 BGB bestimmte Maß erheblich übersteigt (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 -, 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 -, 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - und 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72- AP Nr. 42, 69, 70, 72 und 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 420/86
    So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß ein Möbelwagenfahrer, der bei seiner Bewerbung eine fehlende Fahrpraxis verschweigt, obwohl er fast zehn Jahre lang keinen LKW mehr gefahren hat, grob fahrlässig handelt (BAG Urteil vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Zwar können entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts unrichtige Angaben bei der Stellenbewerbung adäquat kausal für einen Unfallschaden sein, wenn durch die falschen Angaben Fähigkeiten vorgetäuscht wurden, deren Fehlen für den späteren Unfall ursächlich war (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1974, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13

    Überstundenvergütung - Haftung des Arbeitnehmers

    Das BAG (GS 25.09.1957 AP Nr. 3 zu §§ 898, 899 RVO; 21.01.1974 AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ist zunächst davon ausgegangen, dass - lediglich - für die sog. gefahr- oder schadensgeneigte Arbeit eine Haftungsbeschränkung erforderlich ist.
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